Dieser Ort wurde nach vielen Jahren von der Föderation der Grünen „GAJA“ durch die Bemühungen einer Reihe von Institutionen und Einzelpersonen restauriert. Viele von ihnen arbeiteten ehrenamtlich oder engagierten sich über ihre üblichen Dienstpflichten hinaus. Für sehr viele Menschen hat dieser Ort einen besonderen Wert. Der Park ist ein historischer Ort mit wichtigen natürlichen Lebensräumen für Pflanzen. Sie werden gebeten, dies zu respektieren, uns bei der Erhaltung zu helfen und die nachstehenden Verhaltensregeln zu befolgen.
1. Das Gebiet des Parks dient der Erholung, Freizeitgestaltung und Naturbildung, und seine Nutzung ist unentgeltlich.
2. Sie dürfen im Park nur auf den ausgewiesenen Wegen gehen.
3. Im Parkgebiet ist Folgendes untersagt:
a. Zerstörung und Beschädigung von Pflanzen und Pilzen,
b. Tötung, Verscheuchung und Fang von Wildtieren, Zerstörung ihrer Nester und Höhlen sowie der Ameisenhaufen,
c. auf dem Parkgelände Abfälle wegzuwerfen, sowie den Boden und die Gewässer zu verunreinigen,
d. Umgraben des Bodens, Auseinanderschieben und Sammeln von Streu,
e. Anzünden von Lagerfeuer und Grill sowie Verwendung von offenem Feuer und Verwendung von Pyrotechnik,
f. Zelten und Organisation von Veranstaltungen ohne die Zustimmung des Parkverwalters,
g. Beschädigung der touristischen und technischen Infrastruktur sowie der Schilder und Tafeln,
h. Hunde ohne Leine und – im Falle von Hunden aggressiver Rassen – ohne Leine und Maulkorb zu führen,
i. Befahren des Parks mit Kraftfahrzeugen, Gespannen oder Mopeds,
j. Gewinnung von Holz und anderen Materialien für jegliche Zwecke,
k. Konsum von alkoholischen Getränken und anderen Rauschmitteln sowie Rauchen von Tabak und elektronischen Zigaretten,
l. Aufenthalt im Park bei ungünstigen Wetterbedingungen, u. a. bei starkem Wind und Stürmen,
m. das Betreten und Baden in Teichen und das Angeln,
n. Lärmbelästigung, Verwendung von Tongeräten und Signalen sowie andere Verhaltensweisen, die die Ruhe, die Erholung und die Sicherheit der anderen Parkbenutzer stören.
4. Die Gehwege und die touristischen Einrichtungen sind bestimmungsgemäß zu nutzen.
5. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich im Park nur unter der Obhut eines erwachsenen Betreuers aufhalten, der die volle Verantwortung für den Minderjährigen übernimmt.
6. Jeder, der im Park Feuer entdeckt, ist verpflichtet, unverzüglich die Alarm- und Einsatzzentrale des Forstamtes Chojna – Tel. +48 607 855 918, oder die staatliche Feuerwehr – Tel. 112 oder 998 – zu benachrichtigen.
7. Der Parkverwalter warnt vor Gefahren im Parkgebiet, die durch wechselhafte ungünstige Witterungsverhältnisse, Bodenbeschaffenheit, Orientierungslosigkeit im Gelände, natürliche Hindernisse (alte und absterbende Bäume, Bruchholz, umgestürzte Bäume, durch Wechte abgebrochene Äste, von Bibern gefällte Bäume), wilde Tiere, die Stiche, Bisse und ansteckende Krankheiten hervorrufen können, Pflanzen (Pollen, Dornen und Stacheln), die ungleichmäßige Breite der Wege, die Nichträumung der Wege von Schnee und Laub sowie durch Pflege- und Wartungsarbeiten verursacht werden.
8. Die Benutzer des Parks nutzen ihn auf eigene Gefahr und haften finanziell für die verursachten Schäden – der Verwalter haftet nicht für Unfälle, die sich während der Nutzung des Parks ereignen, und für Schäden, die durch natürliche Faktoren verursacht werden.
9. Der Verwalter haftet nicht für im Park zurückgelassene Gegenstände.
10. Alle Unregelmäßigkeiten, Schäden an der Infrastruktur und Gefahren, die die Sicherheit der Parkbesucher beeinträchtigen, sind unverzüglich dem Parkverwalter zu melden.
11. Jede Person, die den Park benutzt, erklärt sich mit den Bestimmungen dieser Regeln einverstanden und verpflichtet sich, diese einzuhalten.
Achtung, es kann glatt sein! Wir räumen kein Laub. Wir räumen den Schnee nicht von den Gehwegen. Wir beseitigen nicht die Zweige. Das „Tal der Liebe“ ist ein Natur- und Landschaftspark – wir schützen seine natürlichen Ressourcen.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Wandererlebnis!
Föderation der Grünen „GAJA“